Martina Birkner Steuerberaterin in Wittenau
"Wir steuern Ihre Steuern"


Willkommen im Steuerbüro Martina Birkner-Steuerberaterin in Wittenau


Die Leitlinie unserer Tätigkeit besteht darin, unseren Mandanten im Vergleich zu unseren Wettbewerbern eine persönliche und vertrauensvolle Beratung zukommen zu lassen.

Hohen Wert legen wir auf die kompetente Betreuung unserer Mandanten in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen.

Mit einer persönlichen Betreuung und fundierten Rat stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.



Unsere Bürohündin Mia

 

"Im Nebel lässt es sich gut aufbrechen, wohin man will, wenn man weiss, wohin man will "

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich im "Steuernebel" den richtigen Weg zu finden.


Aktuelles: 

Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen
Ab 1.1.2022 startet die Grundsteuerreform. Um was geht es? Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bereits 2018 aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Hintergrund ist die als verfassungswidrig eingestufte Einheitsbewertung, die auf Werten aus den 60-er Jahren (bzw. in den neuen Bundesländern aus den 30-er Jahren) beruht. Somit kann es aktuell zu einer unterschiedlichen Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken kommen.
Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. diese Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückwert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.

Grundlage der Bewertung sind die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke jedoch mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.
Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Darüber hinaus können je nach Bundesland unterschiedliche Bewertungsregelungen gelten. Welches Modell für die Bewertung Ihres Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück belegen ist.

Sie als Eigentümer eines (privat genutzten/ betrieblichen/ landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.

Sie benötigen Hilfe? Dann zögern Sie nicht, und sprechen uns an. Gerne übernehmen wir die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.



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